Geschichte

Vorwort

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultätentag (WISOFT) ist eine wichtige Informationsbörse für mittlerweile rund 80 Fakultäten an Universitäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die einmal jährlich stattfindenden Vollversammlungen und die außerordentlichen Sitzungen haben dazu wesentlich beigetragen, dass viele wichtige Themen frühzeitig aufgenommen, Stellungnahmen verfasst und gemeinsame Positionen erarbeitet wurden. Besondere Verdienste hat der Fakultätentag bei der Sicherung eines hohen Standards der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge und bei der Schaffung eines verbindlichen Rahmens für die Gestaltung dieser Studiengänge erworben. Er hat überdies erheblich dazu beigetragen, dass die Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der früheren DDR-Universitäten in die gemeinsame Arbeit frühzeitig eingebunden wurden.

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultätentag drohte eine „geschichtslose“ Einrichtung zu werden. Viele Akten wurden vernichtet oder waren aus anderen Gründen nicht mehr aufzufinden. Die 50jährige Geschichte des WISOFT  liefert viele Informationen über die Entwicklung der Wirtschaftswissenschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Aus dieser Geschichte kann eine ganze Menge gelernt werden.  Deshalb war es nach Meinung des Vorstands des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages notwendig, dass die wichtigsten Fakten in der Geschichte dieser Organisation gesammelt und aufbereitet wurden.

Dieser Bericht über die nunmehr 50jährige Tätigkeit des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages wäre ohne die Unterstützung vieler nicht möglich gewesen. Allen, die wichtige Informationen zugänglich gemacht haben oder dieses Projekt auf andere Weise gefördert haben, möchten ich meinen Dank aussprechen. Zunächst danke ich dem Vorsitzenden des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages Johann Engelhard, der diese Bestandsaufnahme angeregt und aktiv gefördert hat. Wir alle schulden Dank auch Professor Dietrich Börner (Universität Münster), Professor Lutz Beinsen (Universität Graz) sowie Frau Brigitte Göbbels-Dreyling, Herrn Dr. Ulrich Meyer-Doerpinghaus und Herrn Thomas Lampe von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Sie und viele weitere Vertreter früherer Mitgliedsfakultäten stellten wichtige Informationen zur Verfügung. Ohne das Archiv der HRK wäre insbesondere die Darstellung der Gründungsphase des WISOFT nicht möglich gewesen. Dank schulden wir allen Vorstandsmitgliedern der letzten Jahre. Die Professoren Rainer Marr, Frank Englmann und Alexander Karmann haben dieses Vorhaben immer unterstützt und unter anderem Protokolle der zweiten Hälfte des Bestehens dieser Einrichtung und weitere Informationen zur Geschichte des WISOFT bereitgestellt.

 

Paderborn, im Oktober 2012                            

Wolfgang Weber              

 

       

50 Jahre Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlicher Fakultätentag

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultätentag (abgekürzt: WISOFT) wurde 1961 gegründet. Die Anregung zur Gründung eines Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages hatte im Jahr zuvor der „Verein für Socialpolitik“ gegeben.

Die konstituierende Sitzung fand am 7. Juli 1961 unter der Leitung des Göttinger Dekans Gisbert Rittig im Sitzungssaal der Akademie der Wissenschaften in Göttingen statt. Die bis dahin bestehende Handelshochschulkonferenz wurde gleichzeitig in  den Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentag überführt. Der Handelshochschulkonferenz gehört auch die damalige Hochschule für Welthandel Wien (jetzt: Wirtschaftsuniversität Wien) an. Frühzeitig engagierte sich auch die Hochschule St. Gallen (jetzt: Universität St. Gallen). Damit wurden von Beginn an die Weichen zur Kooperation der deutschen, österreichischen und Schweizer Fakultäten bzw. Hochschulen im Bereich der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gestellt.

Gründungshochschulen waren: Freie Universität Berlin, Technische Universität Berlin, die damalige Wirtschaftshochschule Mannheim (jetzt: Universität Mannheim) und die Universitäten Bonn, Erlangen-Nürnberg, Frankfurt am Main, Freiburg, Göttingen, Hamburg, Heidelberg, Kiel, Köln, Marburg, München, Saarbrücken und Tübingen. Die ebenfalls eingeladene Universität Würzburg war in der konstituierenden Sitzung nicht vertreten, war aber vom Gründungsjahr an Mitglied des WISOFT. Am Gründungsbeschluss waren alle genannten Universitäten mit Ausnahme der Technischen Universität Berlin und der Universität Saarbrücken, die sich erst nach dem Gründungsbeschluss in der konstituierenden Sitzung einfanden, beteiligt.

Im Jahr 2011 wurde der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultätentag 50 Jahre alt.

Es lohnt sich auf diese 50 Jahre zurückzublicken. Im Folgenden werden die wichtigsten Entwicklungen und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen im Wesentlichen auf der Grundlage der Sitzungsprotokolle dargestellt.

 

1.   Ziele und Gegenstände der Verhandlungen

Die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages waren sich von Beginn an für lange Zeit darin einig, dass weder eine Satzung verabschiedet noch ein formeller Beschluss über die Ziele des Fakultätentages gefasst werden sollte. Entsprechend dem vom WISOFT verfolgten Grundsatz, dass sich die Satzung schrittweise aus ad-hoc-Beschlüssen  entwickeln solle, können Zielvorstellungen nur aus solchen Einzelbeschlüssen und aus dem konkreten Handeln erschlossen werden.

 

Erste Phase nach der Gründung

In den ersten Jahren nach der Gründung des Fakultätentages finden sich in den Protokollen u.a. folgende Formulierungen, die als Ziele des WISOFT angesehen werden können:

  • Es sollen Empfehlungen abgegeben werden, die sich an die Mitgliedsfakultäten richten.
  • Die Fakultätentage haben die Aufgabe, Probleme, die in Fakultäten anfallen, zu diskutieren und evtl. Beschlüsse darüber zu fassen.
  • Es soll lenkend in die Entwicklung der Studienganggestaltung eingegriffen werden.

 

Solche Formulierungen und das in den fast durchweg ausführlichen Protokollen dokumentierte Handeln des WISOFT lassen sich wie folgt charakterisieren:

Die Gründungsfakultäten und die später hinzugekommenen Fakultäten wollten durch die Zusammenarbeit im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentag ihre Einflussmöglichkeiten stärken, den Informationsaustausch zwischen den Fakultäten sicherstellen, durch geeignete Maßnahmen ein hohes Niveau hinsichtlich des wissenschaftlichen Standards in den Wirtschaftswissenschaften sichern und dabei im Rahmen der Studienreformen seit den späten 1960er Jahren einen verbindlichen Rahmen hinsichtlich der Studienfächer, der Gewichtung innerhalb des Studiums und der Prüfungsmodalitäten schaffen.
Im einzelnen wurden angesprochen:  Fragen der Studienreform und der Prüfungsordnungen, die Rahmenordnung für die Diplomprüfungen in den Wirtschaftswissenschaften, aber auch in der Soziologie, die Gestaltung von Studienplänen, Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Neuordnung des Studiums sowie zur Struktur und zum Aufbau des Bildungswesens im Hochschulbereich, Maßnahmen zur Begrenzung der Studienplätze und der Studiendauer, Äquivalenzen und Anerkennungsfragen.

 

Zweite Phase: Einheitliche wirtschaftswissenschaftliche Studiengestaltung  im Zentrum

In den ersten Jahren des Bestehens des WISOFT standen der Informationsaustausch und der Umgang mit jeweils aktuellen Problemen des wirtschaftswissenschaftlichen Studiums im Zentrum.  Seit Ende der 1960er Jahre bis Ende der 1980er Jahre rückten Fragen der Gestaltung des Studiums und der Studienreform immer mehr in den Vordergrund. Dabei war von Beginn an die Sicherung eines einheitlichen und verbindlichen Rahmens Handlungsmaxime.

Die Verhandlungen im Fakultätentag konzentrierten sich bis weit in die 1980er Jahre auf die Fragen eines einheitlichen Studiums. Dabei tauchten auch in der Anfangsphase gelegentlich Fragen der Promotion und der Habilitation, der Forschung, der Bildung von Sonderforschungsbereichen und Internationale Hochschulfragen auf. Bei diesen Diskussionen standen die wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge eindeutig im Vordergrund; auf sozialwissenschaftliche Studiengänge wurde nur vereinzelt eingegangen. Hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge war von Beginn an ein klarer Gestaltungswille zu erkennen. Die gemeinsamen Überlegungen orientierten sich an dem Konzept eines 8-semestrigen Studiums, das mit dem Diplom (Diplom-Kaufmann, Diplom-Volkswirt, Diplom-Handelslehrer, später auch Diplom-Ökonom) abschließt. Dieses Konzept wurde ergänzt durch ein anschließendes Aufbaustudium in der Regel mit dem Abschluss einer Promotion sowie einem Kontaktstudium für Berufstätige. Eine Zwischenprüfung innerhalb des Diplom-Studiums wurde als sinnvoll erachtet. Diese Struktur wurde schon in der Sitzung des Jahres 1967 in einer Stellungnahme ausdrücklich unterstützt.

Wichtige Tagesordnungspunkte im WISOFT waren bis in die 1990er Jahre die Inhalte der Rahmenprüfungsordnungen, Fragen der Studienreform, Hochschulzugang und Zugangsbeschränkungen (Numerus Clausus) in den Wirtschaftswissenschaften, Bestandsaufnahmen über Studiendauer und Abschlussnoten, die Gestaltung des Studiums der Wirtschaftswissenschaften als Nebenfach bzw. in Kombinationsstudiengängen und Anrechnungsfragen beim Wechsel des Studienorts.

 

Dauerthema: Universitäten und Fachhochschulen

Ein Dauerthema war und ist das Verhältnis von Universitäten und Fachhochschulen. Die Position der damaligen WRK und ihres Präsidenten Karl Alewell, der Mitte der 1980er Jahre als WISOFT-Gast die Rolle beider Hochschultypen kennzeichnete, wurde nicht grundsätzlich in Frage gestellt: Beide Hochschultypen haben ihre Berechtigung; sie stehen in keinem hierarchischem Verhältnis zueinander; beide Hochschultypen müssen ihr spezifisches Profil behalten und weiterentwickeln; qualifizierten Fachhochschulabgängern muss eine Promotionsmöglichkeit geboten werden.

Bei der konkreten Ausgestaltung der Bedingungen für einen Übergang aus der Fachhochschule an die Universität und bei der Zulassung von Fachhochschulabsolventen zur Promotion nahm der WISOFT  stets eine sehr restriktive Haltung ein. Im Prinzip beharrte der WISOFT auf einem Universitätsabschluss, gegebenenfalls auf einem dreisemestrigen Aufbaustudium, als Zugang zur Promotion.

Obwohl Bedauern darüber protokolliert wurde, dass keine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen WISOFT und Fachhochschulen besteht, kam eine solche Zusammenarbeit lange Zeit nicht zu Stande. In den 1990er Jahren wurde das Verhältnis zu den Fachhochschultagen erneut thematisiert.

Dieser Linie folgte auch eine ausführliche Diskussion dieser Thematik beim 42. Wirstschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentag im Jahr 1993 in Jena. Ohne förmlichen Beschluss wurden folgende Grundsätze herausgearbeitet und im Protokoll (S. 10) festgehalten (hier leicht gekürzt): 1. Promotionsmöglichkeiten sollten nur für Fachhochschul-Absolventen eröffnet werden, die Wirtschaftswissenschaften in hinreichender Breite studiert und eine besonders herausragende FH-Diplomprüfung abgelegt haben, 2. Für die Promotionszugangsberechtigung ist der Erwerb von Zusatzqualifikationen unausweichlich; die Defizite sollten möglichst individuell festgestellt werden, 3. Die Frage der Beteiligung von FH-Professoren am Promotionsverfahren erscheint solange unproblematisch, wie die  universitäre Fakultät Herr des Verfahrens bleibt.

Anfang der 1990er Jahre erfolgt ein tiefer Einschnitt mit einem völlig veränderten Themenspektrum, das durch die Worte „Deutsche Wiedervereinigung“ und „Wettbewerbs-
orientierung der Hochschulen“ überschrieben werden kann.

 

Wirtschaftsfakultäten an den Universitäten in der früheren DDR

Mit der deutschen Wiedervereinigung wird die Unterstützung sowie die spätere Aufnahme und Integration der Wirtschaftsfakultäten an den Universitäten der früheren DDR ein zentrales Thema für den Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentag. In diesem Prozess engagierte sich insbesondere der Vorsitzende der Jahre 1990 bis 1993, Professor Dietrich Börner, außerordentlich.

Eine wichtige Rolle mit den entscheidenden Weichenstellungen für die Zukunft spielte der 39. ordentliche Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultätentag am 2. November 1990. An diesser Sitzung nahmen neben der Vertreterin der damaligen WRK die Vorstandsmitglieder des im August 1990 gegründeten  Fachrichtungstages Wirtschaftswissenschaften der ehemaligen DDR sowie der Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft als Gäste teil. Bereits im Juli 1990 hatte eine Tagung über die „Zukunft der wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung in der DDR“ stattgefunden.

Die Mitglieder des WISOFT erhielten als Informationsgrundlage eine Sammlung von Berichten über alle wichtigen oder wichtig erscheinenden wirtschaftswissenschaftlichen Studienangebote an den Universitäten in der DDR, die der Vorsitzende erstellt hatte und die er im Lichte der Praxis an den WISO-Fakultäten in der Bundesrepublik Deutschland kommentierte. Nach einer ausführlichen Diskussion wurde eine Reihe von Beschlüssen zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, zur Zulassung zur Promotion und zur künftigen Zusammenarbeit von wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten in „Ost“ und „West“ gefasst. Man war sich einig darüber, dass mittelfristig eine Mitgliedschaft der früheren DDR-Wirtschaftsfakultäten im WISOFT  angestrebt wird, die Aufnahme der neuen Mitglieder aber erst dann erfolgen kann, wenn klar ist, welche Universitäten bzw. Fakultäten nach den Entscheidungen in den hierfür zuständigen Ländern Universitätsstatus haben werden.

Es dauerte bis zum Jahr 1993, ehe ehemalige DDR-Wirtschaftsfakultäten in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentag aufgenommen wurden: Bei den Sitzungen in den Jahren 1993 und 1994 wurden  elf neue Mitglieder aus der früheren DDR aufgenommen: Friedrich-Schiller-Universität Jena, Humboldt-Universität Berlin, Technische Universität Dresden,  Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg, Technische Universität Ilmenau, Brandenburgische Technische Universität Cottbus, Universität Rostock, Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder, Otto-von-Guericke Universität Magdeburg und Universität Leipzig. Die Universität Potsdam und die TU Bergakademie Freiberg folgten 1995.  2004 wurde die Technische Universität Chemnitz, 2009 das Internationale Hochschulinstitut Zittau aufgenommen.
 

Eine neue Welt: Wettbewerbsorientierung der Hochschulen

Ende der 1980er Jahre und in den frühen 1990er Jahren begann die Rezeption des New Public Management, dessen Grundgedanken bald auch im Hochschulbereich Fuß fassten. Sie veränderten die Hochschulen und ihr Zusammenwirken. Damit wurde auch das Themenspektrum im WISOFT nachhaltig verändert.

Die neue Ausrichtung äußerte sich insbesondere in Wettbewerbsorientierung, Herausbildung dezentraler Strukturen und ergebnisorientierter Steuerung. Im Zuge dieser Entwicklung wurde autonomes Handeln der Hochschulen ausgebaut, die direkte Steuerung des Hochschulgeschehens durch die Landesregierungen abgebaut und durch indirekt wirkende Mechanismen wie leistungsorientierte Mittelverteilung, die staatliche Prüfung und Genehmigung von Studiengängen durch ein Akkreditierungssystem ersetzt.

Diese Entwicklung spiegelt sich in den Themen wider, die in den zwei Jahrzehnten seit den 1990er Jahren die Diskussion und Beschlussfassung in den Vollversammlungen des WISOFT beherrschten. Thematisiert wurden allgemein hochschulpolitische Entwicklungstendenzen, Bachelor- und Mastersystem, Fragen der Akkreditierung und des Qualitätsmanagements in Hochschulen, die mögliche Schaffung eines Gütesiegels, weiterhin Fragen der Promotion von Fachhochschulabsolventen, Einrichtung von Graduiertenkollegs, die von den Mitgliedsfakultäten unterschiedlich beurteilt wurden, Creditpoint-System und die Herausbildung neuer Leitungsstrukturen auch in den Fakultäten.

Der WISOFT wandte sich gegen das Bachelor-Master-System und plädierte für den Erhalt der Diplom-Studienabschlüsse. Als das neue Studiensystem im Zuge des Bologna-Prozesses eingeführt wurde, forderte der WISOFT, dass der Regelabschluss an Universitäten der Master-Degree sein sollte. Ein wichtiger Schwerpunkt der Verhandlungen war die Akkreditierungsthematik: Der WISOFT lud zu seinen Sitzungen Akkreditierungsexperten und Vertreter der relevanten Akkreditierungsagenturen ein. Im Juni 2004 fand eine Sondersitzung in Graz statt, die fast ausschließlich der Akkreditierungsthematik gewidmet war.

Die Promotion blieb mit neuen Akzentuierungen – u. a. Promotionsstudium, Graduiertenkollegs – auf der Tagesordnung.

Ab dem Jahr 2000 wird die neue Entwicklung noch deutlicher, wenn die Frage von Zielvereinbarungen, der  Personalstruktur, u. a. die Einrichtung von Juniorprofessuren, Systemakkreditierung als Alternative zur vielfach kritisierten Akkreditierung einzelner Studiengänge, Weiterbildungsangebote, Rankings, insbesondere Zeitschriftenrankings und die damit verbundenen Probleme auf der Tagesordnung standen. Erstmals taucht die Frage der Plagiate und deren Vermeidung bzw. Identifizierung, vorübergehend die Verwendung von Studiengebühren und die Kriterien bei kumulativen Habilitationsverfahren auf. Die Plagiatsthematik wurde vom WISOFT intensiv behandelt, ehe dieses Problem durch prominente Fälle öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr.

Angesichts der Dezentralisierung  von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wurde mehrfach die Professionalisierung der Dekans- bzw. Dekanatsarbeit  im Anschluss an konkrete Beispiele (Hamburg, Mannheim) behandelt.

Die Beschlüsse des WISOFT zu diesen und weiteren Themen seit 2010 werden im Internet-Auftritt des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages präsentiert.

 

 

2. Selbstverständnis, Satzung und Regeln der Zusammenarbeit

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultätentag führte bei seiner Gründung die Tradition der Handelshochschulkonferenz fort, keine formelle Satzung zu verabschieden. Diese Haltung wurde mehrfach (z. B. in der 7. Sitzung im Jahr 1967 und in der 11. Sitzung im Jahr 1970) bestätigt. Dieser Grundsatz behielt bis in die jüngste Geschichte des WISOFT Gültigkeit. In der Gründungsphase wurde festgehalten, dass in den Sitzungen des Fakultätentages selbstverständlich auch Regeln diskutiert und im Protokoll festgehalten werden, die die Funktion einer Satzung übernehmen. Dabei wurde die Formulierung „Entwicklung einer Satzung aus ad-hoc-Beschlüssen“  verwendet.

Solche Regeln bezogen sich auf den Kreis der potentiellen Mitglieder (Einbeziehung der österreichischen und schweizerischen Fakultäten), die fachliche Ausrichtung (siehe auch: 3. Wirtschafts- und Sozialwissenschaften im WISOFT), die Ergänzung des Kreises der Mitglieder im WISOFT (siehe auch: 4. Aufnahmekritierien und Mitgliederentwicklung), die mögliche Anzahl der Fakultätsvertretungen, die Abstimmungsmodalitäten, die Leitung des Fakultätentages (siehe 5.) und die Zusammenarbeit mit anderen Fakultätentagen, der WRK bzw. später der HRK und mit Fachverbänden (siehe auch: 6. Zusammenarbeit mit anderen Fächern und Einrichtungen).

Die in der Gründungsphase weitgehend ausgeklammerten Fragen der internen Struktur des WISOFT, der Satzung und des Selbstverständnisses tritt stärker als Diskussionsgegenstand in den Vordergrund und nahm nun einen relativ breiten Raum ein.

 

Zusammenarbeit von deutschen, österreichischen und schweizerischen Fakultäten im WISOFT

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultätentag hat sich von Beginn an als Sprachrohr und Interessenvertretung der deutschsprachigen Universitäten in den Wirtschaftswissenschaften verstanden. Schon bei der Gründung im Jahre 1961 wurden die Weichen in diese Richtung gestellt (siehe S. 1). Der WISOFT beschloss schon bald nach seiner Gründung, alle Wirtschaftsfakultäten der Universitäten in Österreich und der Schweiz, die die Aufnahmebedingungen erfüllten, in den WISOFT zur Mitwirkung einzuladen. In der Liste der Mitglieder sind sieben österreichische und die drei schweizerische Mitgliedsfakultäten genannt. Deren aktive Rolle spiegelt sich u. a. in den Sitzungsorten der Mitgliederversammlungen wider. Neun der bisherigen 60 Sitzungen und eine weitere der vier außerordentlichen Sitzungen fanden in Österreich oder der Schweiz statt: in Wien (3), St. Gallen (3), Graz (2), Innsbruck (1) und Linz (1).

Bis in die frühen 1980er Jahre lag der Schwerpunkt der Zusammenarbeit primär in der wechselseitigen Information. Seit den 1990er Jahren ist ein Bericht über die Entwicklung in Österreich und in der Schweiz ein fester Programmpunkt der Fakultätstage. Die länderübergreifende europäische Entwicklung führte zu einer ausgeprägteren inhaltlichen Diskussion und vergleichenden Aktivitäten. Themenbeispiele sind das europäische Zertifizierungssystem (EQUIS, aber auch AACSB), die Entwicklung eines Code of Conducts oder die Organisation der wissenschaftlichen Weiterbildung, zu der eine WISOFT-Arbeitsgruppe einen länderübergreifenden Bericht erstellte.   

 

Satzung

Die lange Zeit ausgeklammerte Frage der Verabschiedung einer formellen Satzung findet sich Ende der 1990er Jahre und verstärkt ab dem Jahr 2004 regelmäßig auf der Tagesordnung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages.

1999 wurde von der Vollversammlung der Beschluss gefasst, dass eine schriftlich formulierte Satzung des WISOFT ausgearbeitet werden soll. 2004 wurde eine neue und weiter reichende Initiative für eine neue Satzung und für die Gründung eines gemeinnützigen e. V. gestartet. Am 3.11.2006 fand die Gründungssitzung des gemeinnützigen Vereins statt. Das Finanzamt München hat anlässlich der Steuererklärung für 2007 den WISOFT als gemeinnützig anerkannt.  Die von der Vollversammlung beschlossene Registereintragung war aber beim Wechsel des Vorsitzes nach Bamberg noch nicht operativ vollzogen. 

Im Zusammenhang mit dem Wechsel des Vorsitzes und damit des Standorts des Fakultätentages waren eine Überarbeitung der Satzung und die Umwandlung des bestehenden gemeinnützigen Vereins in den WISOFT e. V. erforderlich. Eine Besonderheit der neuen Struktur besteht darin, dass der e. V. der Förderverein der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Ausbildungs- und Forschungsstätten der Universitäten und gleichgestellter Hochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist. Der Verein wurde am 28. September 2010 als gemeinnütziger Verein (e. V.) beim Amtsgericht bzw. Registergericht Bamberg eingetragen.

Die Satzung ist im Internetauftritt des WISOFT in der jeweils aktuellen Fassung enthalten.

 

Selbstverständnis des WISOFT

Die veränderte Situation – formelle Absicherung als e. V. und erheblicher Mitgliederzuwachs – führte zu einer Diskussion über das Selbstverständnis des WISOFT und zu dessen schriftlicher Formulierung. Diese Formulierung knüpft an der neuen Satzung an. Nach § 3 der Satzung wirken die Mitglieder „zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Forschung und der akademischen Lehre, der wissenschaftlichen Weiterbildung und der internationalen Kooperation sowie zur Vertretung sonstiger gemeinsamer Interessen zusammen“.

Vor diesem Hintergrund wurde festgehalten, dass sich der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultätentag als  

  • die legitime Interessenvertretung der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakutäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz,
  • als Plattform für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsfakultäten,
  • als Integrationsscharnier für die Mitgliedsfakultäten und
  • als Einrichtung zur Pflege der Berufsethik

versteht.   

Trotz der Entwicklung des Hochschulbereichs zu einem System von Kooperation und Konkurrenz ist man sich einig, dass ein Fundament gemeinsamer hochschulpolitischer Anliegen besteht. Hervorgehoben wird auch, dass der WISOFT „alle Bestrebungen zur Verpflichtung auf anerkannte akademische Standards verantwortungsvollen Handelns“ unterstützt.

Die ausführliche Fassung des 2009 beschlossenen Textes des WISOFT-Selbstverständnisses findet sich im Anhang sowie auf den WISOFT-Seiten im Internet.

Ein wichtiger Aspekt der Vertretungspraxis des WISOFT ist die fachliche Zuständigkeit des Fakultätentages. Diese Thematik wird im Folgenden gesondert dargestellt.

 

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften im WISOFT

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultätentag beanspruchte bei seiner Gründung die fachliche Zuständigkeit für die Betriebswirtschaftslehre, die Volkswirtschaftslehre, die Wirtschaftspädagogik und die Sozialwissenschaften mit den Studiengängen Soziologie und Politikwissenschaft. Bei der Sitzung des WISOFT im Jahre 1962 wurde der Beschluss gefasst, zur Durchführung der geplanten Reform der Studien- und Prüfungsordnungen vier Fachausschüsse für die oben genannten Gebiete zu bilden. Zwischen 1968 und Ende der 1970er Jahre wurde Erwin Scheuch mehrfach als Experte für das Studienfach Soziologie für die WRK und verschiedene Studienreformkommissionen benannt. 1970 befasste sich der WISOFT gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Soziologie mit der Rahmenprüfungsordnung Soziologie; 1971 wurde ein Ausschuss für Sozialwissenschaften mit fünf Fachvertretern für Soziologie gegründet.

Dennoch spielten die Sozialwissenschaften innerhalb des WISOFT von Beginn an eher eine Rolle am Rande dieses Fakultätentages, auch wenn an den Sitzungen u. a. Heinz Hartmann (Münster) oder Hans Albert (Mannheim) teilnahmen. Der Vorsitz im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentag wechselte von Beginn an zwischen Vertretern der Fächer Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre. Nahezu alle von den Fakultäten entsandten Repräsentanten kamen aus den Wirtschafts- und nicht aus den Sozialwissenschaften.

Bei der Novembersitzung im Jahre 1981 wurde vom WISOFT festgestellt, „dass es sozialwissenschaftliche Fakultäten gibt, die weder zum Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen noch zum Philosophischen Fakultätentag gehören“. Es wurden ohne Anspruch auf Vollständigkeit 19 Fakultäten aufgelistet, für die diese Feststellung zutraf. Der WISOFT war sich jedoch einig darin, dass dies keinesfalls Anlass sein sollte, alle sozialwissenschaftlichen Fakultäten der Bundesrepublik zur Mitgliedschaft im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentag einzuladen. „Geborene“ Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages seien nur jene sozialwissenschaftlichen Fakultäten, die aus der Teilung von WiSo-Fakultäten hervorgegangen sind oder künftig hervorgehen werden“, so das Protokoll der 29. Sitzung. Zu solchen Mitgliedschaften kam es jedoch nicht. Der WISOFT stellte fest, „dass ein Nominierungsverfahren dann Erfolg versprechend sein kann, wenn alle sozialwissenschaftlichen Fakultäten und Fachbereiche daran beteiligt sind. Mit diesen Beschlüssen hat der WISOFT die von ihm ursprünglich beanspruchte Zuständigkeit für die Sozialwissenschaften aufgegeben. In der Folge spielte das Thema Soziologie und Politikwissenschaften in den Verhandlungen des WISOFT keine besondere Rolle mehr.  

Vor diesem Hintergrund sammelten sich die Fakultäten bzw. Fachbereiche für die Sozialwissenschaften im Philosophischen Fakultätentag, der seine fachliche Zuständigkeit für die Kultur-, Geistes- und Sozialwissenschaften erklärte. Gegenwärtig gehören dem Philosophischen Fakultätentag die meisten Sozialwissenschaftliche Fakultäten bzw. Fachbereiche an.

Anders agierte der WISOFT nach anfänglichem Zögern im Hinblick auf die Universitäts-Studiengänge im Wirtschaftsingenieurwesen und in der Wirtschaftsinformatik. Für diese Studiengänge reklamierte der WISOFT seine Zuständigkeit; die Fakultäten, die diese Studiengänge anboten, wurden in den Fakultätenverbund aufgenommen. Seit Ende der 1980er Jahre wurden wiederholt die Belastungsprobleme behandelt, die sich durch die Einbindung der Wirtschaftswissenschaften als Prüfungsfach in anderen Studiengängen ergaben. Der wirtschaftspädagogische Studiengang, der zu dem Abschluss „Diplom-Handelslehrer“ führt, erfreute sich stets besonderer Aufmerksamkeit. Der WISOFT beurteilte die Einbindung der Wirtschaftswissenschaften in die Lehramtsstudiengänge skeptisch; er setzte sich nachdrücklich für den Erhalt des wirtschaftspädagogischen Studiengangs ein, der mit einem Fakultätsdiplom abschließt.   

 Alleiniger Schwerpunkt der Verhandlungen im WISOFT blieben damit die Fächer und Studiengänge in den Wirtschaftswissenschaften unter Einschluss von Kombinations-Studiengängen mit erheblichen wirtschaftswissenschaftlichen Anteilen.

Der Fakultätentag hielt dennoch an dem traditionsreichen Namen Fakultätentag für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften fest. Die Zweckmäßigkeit dieses Namens wurde mehrfach thematisiert, z. B. in der 41. Sitzung im Jahre 1993, ohne dass die mehrfach vorgeschlagene Bezeichnung „Wirtschaftswissenschaftlicher Fakultätentag“ realisiert wurde. Zuletzt wurde in der 57. Sitzung des WISOFT in Innsbruck 2008 beschlossen, an dem bisherigen Namen des Fakultätentages festzuhalten und damit zum Ausdruck zu bringen, dass weiterhin zahlreiche Mitgliedsfakultäten die Wirtschafts- und die Sozialwissenschaften abdecken und der Öffnung in Richtung Sozialwissenschaften großes Gewicht beigelegt wird. 16 der 79 Mitgliedsfakultäten führen in ihrem Namen die Bezeichnung „Sozialwissenschaften“. Bei weiteren Mitgliedern sind die Sozialwissenschaften vertreten, ohne dass dies durch den Namen nach außen angezeigt wird. Die sozialwissenschaftliche Komponente spielt in dem Kreis der Mitglieder des WISOFT also weiterhin eine beachtliche Rolle.

 

Aufnahmekriterien und Mitgliederentwicklung

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultätentag war von der Gründung an für lange Zeit darauf bedacht, einen möglichst exklusiven Kreis von Mitgliedsfakultäten zu etablieren. Dabei legte man sich zunächst darauf fest, dass nur Universitäten aufgenommen werden sollten, die einen 8-semestrigen Diplom-Studiengang in einem Kernbereich der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften anbieten, also Diplom-Kaufmann, Diplom-Volkswirt, Diplom-Handelslehrer oder Diplom-Soziologe. Faktisch spielten die sozialwissenschaftlichen Studiengänge im Vergleich zu den Wirtschaftswissenschaften als Aufnahmekriterium eine untergeordnete Rolle.

Die Frage von Gisbert Rittig in der konstituierenden Sitzung des WISOFT im Jahre 1961, ob es im Hinblick auf die Dynamik und Expansion der Entwicklung von Studiengängen nicht günstiger sei, von vornherein alle Anbieter von Studiengängen in den Fakultätentag hineinzunehmen, um im Sinne dieses Kerngremiums einen größeren Einfluss auf die Entwicklung zu nehmen, wurde nicht aufgenommen (Prot. 1961, S. 22).

In der 5. Sitzung 1965 stellte der Fakultätentag fest, dass das früher beschlossene Aufnahmekriterium eines 8-semestrigen Studiengangs ungenügend ist. Deshalb wurde eine Kommission zur Entwicklung von Grundsätzen für die Aufnahme neuer Mitglieder beschlossen. Ihr wurde der Auftrag erteilt, „die bisherigen Aufnahmekriterien zu überprüfen und gegebenenfalls neue Vorschläge zu erarbeiten.“ Der Kommission „wurde freigestellt, die vorliegenden Aufnahmeanträge in die Prüfung einzubeziehen“. In den folgenden Sitzungen Nr. 6 und 7 (1966 und 1967) wurden insgesamt drei Fakultäten in den Fakultätentag aufgenommen, ohne dass eine Bezugnahme auf die Arbeit der Kommission aus den Protokollen zu erkennen ist. In der 8. Sitzung (1968) wurde festgehalten, dass die Kommission „Aufnahme neuer Mitglieder“ bis zur folgenden Sitzung im Herbst des gleichen Jahres das Ergebnis ihrer Beratungen vorlegen soll. In der Herbst-Sitzung wurde die Kommission für die Aufnahme neuer Mitglieder erneut gebeten zu prüfen, ob die RWTH Aachen mittlerweile die im Protokoll allerdings nicht genannten Kriterien für die Aufnahme in den Fakultätentag erfüllt; auf keinen Fall sollte eine TH als Gast eingeladen werden. Erst 1971 wurde dieser Vorgang mit der Aufnahme der RWTH Aachen abgeschlossen.

Das Thema Gesamthochschulen stand 1971 auf der Tagesordnung, wurde aber nicht behandelt. 1974 war sich der Fakultätentag einig in der Auffassung, dass alle Fakultäten aus dem benachbarten Ausland (gemeint waren die Schweiz und Österreich) als Gäste eingeladen werden sollten, weil diese mit ähnlichen hochschulpolitischen Problemen befasst seien wie die Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem wurde festgehalten, dass man bei Aufspaltung von bisherigen großen in mehrere kleine Fakultäten diese – wenn sie es wünschen – als Mitglied aufnehmen sollte.

1976 wurde die Frage der Aufnahme einschlägiger Fachbereiche von Gesamthochschulen thematisiert. Es sollten die Voraussetzungen geklärt werden, unter denen diese Fachbereiche in den Fakultätentag aufgenommen werden können. Hierzu wurde eine vierköpfige Kommission gebildet. Die Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen wurden den Kommissionsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Der Gedanke, ein Gespräch mit einem oder mehreren Vertretern der Gesamthochschulen zu führen, taucht nicht auf. Ein Bericht dieser Kommission ist in den Protokollen nicht enthalten. Der Fakultätentag beschließt allerdings im folgenden Jahr einstimmig, dass sich die Gesamthochschulen noch in der Experimentierphase befinden und sich noch nicht bewährt haben. Vorher war berichtet worden, dass das sog. Y-Modell gescheitert sei. Anträge auf Aufnahme von Gesamthochschulen in den WISOFT wurden in der Folge mit der Begründung abgelehnt, dass der Bereich der Fachhochschulen nicht in den Fakultätentag einbezogen werden sollte und die Gesamthochschulen das Ziel der Integration von Universitäten und Fachhochschulen hätten. 1977 berichtet der Vorsitzende des WISOFT über das gemeinsame Gespräch der Vorsitzenden der Fakultätentage mit dem Präsidium der damaligen WRK. Er weist darauf hin, „dass von Seiten des Präsidiums der WRK auf die Gefahr hingewiesen (wird), dass den Fakultätentagen der Anspruch auf Gesamtrepräsentanz bestritten werden könnte, falls die Vertreter von Langzeitstudiengängen an den Gesamthochschulen nicht die Möglichkeit erhielten, dem entsprechenden Fakultätentag beizutreten. Zweifel an der Berechtigung des Fakultätentages, für das gesamte Fach zu sprechen, könnten schwerwiegende Auswirkungen etwa bei der Berücksichtigung von Nominationsvorschlägen haben.“ Dieses Problem taucht in den Protokollen der folgenden Jahre jedoch nicht mehr auf.

Die Gesamthochschulthematik wurde letztlich durch die Aktivitäten der Rektoren der Universitäten-Gesamthochschulen – so die damalige Bezeichnung - und die Entscheidungen der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen und des Parlaments gelöst. Das Gesamthochschulkonzept wurde Anfang der 2000er Jahre aufgegeben, die Universitäts- und Fachhochschulbereiche entflochten.

Nach der Aufnahme der RWTH Aachen wurden neben zahlreichen anderen Fakultäten auch die Fakultäten weiterer Technischer Hochschulen in den WISOFT aufgenommen. Dafür war auch der personelle Ausbau von deren Wirtschaftsfakultäten und der Ausweitung des Studienangebots maßgeblich.

Welche Kriterien für die Aufnahme in den ersten Jahrzehnten nach der Gründung des WISOFT für die Aufnahme als Mitglied erfüllt sein mussten, muss aus wenigen expliziten Äußerungen und Beschlüssen sowie aus den konkreten Entscheidungen über Aufnahme, Nicht-Aufnahme oder Zurückstellung von Anträgen erschlossen werden. Mitglieder sollten offensichtlich nur solche Fakultäten an Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz sein, die ein komplettes, also 8-semestriges Diplom-Studium in den Wirtschafts- und/oder Sozialwissenschaften oder ein vergleichbares Studium anbieten sowie Promotions- und Habilitationsrecht haben. Das ist gegenwärtig der Stand der Dinge. Seit 2004 wird dies auch durch entsprechende Beschlüsse über die Aufnahme neuer Mitglieder umgesetzt. In den 1980er- und 1990er-Jahren wurde dieser jetzt klare und nachvollziehbare Weg durch eine Reihe von ad-hoc-Einschränkungen eingeengt.     

 

Vorsitzende und Vorstände des WISOFT

Der Vorsitzende des WISOFT nahm in der Gründungsphase von 1961 bis 1974 die Rolle eines Moderators wahr. Das wurde durch die Regel unterstrichen, dass der Fakultätentag nicht den Vorsitzenden wählte sondern vielmehr einen sogenannten „Vorort“ bestimmte. Mit dieser Funktion war die Fakultät betraut,  von der erwartet wurde, dass sie aus dem Kreis ihrer Professoren einen Vorsitzenden benennt und die anfallenden ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen organisiert. Der Vorsitzende musste nicht unbedingt der Dekan der Fakultät sein. Dies wurde in der 6. Sitzung des WISOFT im Jahre 1966 auch ausdrücklich so beschlossen. Allerdings wurden ab 1971 Vorschläge unterbreitet, wen die Fakultät mit der Vorort-Funktion als Vorsitzenden betrauen soll. 1971 wurde der Frankfurter Fakultät empfohlen, Professor Gümbel als Vorsitzenden zu benennen. 1973 wurde beschlossen, dass der WISOFT es begrüßen würde, wenn Professor Fecher von der Ludwigs-Maximilians- Universität in München mit der Wahrnehmung des Amtes des Vorsitzenden beauftragt würde.

Ab 1975 wurde erstmals ein Vorstand bestimmt, der aus zwei Personen bestand: dem Vorsitzenden und bisherigen Amtsinhaber als stellvertretendem Vorsitzenden. Gleichzeitig wechselte der Fakultätentag das bisherige Benennungsverfahren: Erstmals wurde mit Professor Oettle (Ludwigs-Maximilians-Universität München) der Vorsitzende direkt von der Versammlung der Fakultätsvertreter gewählt.  

1979 wurde der Vorstand des WISOFT erneut erweitert. Der Vorstand umfasste von nun an drei Personen: den Vorsitzenden, den Vorgänger im Amt des Vorsitzenden als 1. Stellvertreter und den Nachfolger des Vorsitzenden als 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Diese Regelung galt grundsätzlich bis zum Jahr 2009 als eine neue Satzung beschlossen wurde, die die Wahl eines vierten Mitglieds im Vorstand ermöglichte. Von dieser Regelung wurde 2010 mit der Wahl von Professor Wührer (Universität Linz) erstmals Gebrauch gemacht. Schon zuvor wurden gelegentlich Vorstandsmitglieder vom WISOFT gewählt, die Vakanzen überbrückten oder aus anderen Gründen nicht in das Nachrückverfahren im Vorstand einbezogen waren.

Die Amtszeiten betrugen grundsätzlich zwei Jahre. Es gab von dieser Regel jedoch von Beginn an Abweichungen, z. B. die Verlängerung einer Amtszeit um ein Jahr (Beispiel: Horst Claus Recktenwald war Vorsitzender vom 1.10.1966 bis zum 30.09.1969), die Wiederwahl eines Vorsitzenden (Beispiel: Dietrich Börner, dessen Amtszeit vom 1.1.1990 bis zum 31.12.1993 dauerte) oder die Verkürzung einer Amtszeit aus persönlichen Gründen. Seit den frühen 1990er Jahren amtierten mehrere Vorsitzende über zwei Amtszeiten (Börner 1990-1993, Kleinhenz (1994 – 1997), Kieser (1997 – 2001), Marr (2003 – 2006) und Engelhard (2009 mit Wiederwahl bis 2012).

Beim Übergang des Vorsitzes von Karl Oettle zu Karl Scheidl wurden die Amtszeiten auf Kalenderjahre umgestellt, wobei die Plenarversammlung häufig im November, also kurz vor Ende der Amtszeit stattfand. In der aktuellen Satzung ist ausdrücklich festgehalten, dass das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

Bisher strikt durchgehalten wurde der Wechsel im Vorsitz zwischen Fachvertretern der Betriebswirtschaftslehre und der Volkswirtschaftslehre.  

Eine Liste der Vorstandsmitglieder bzw. der Vorsitzenden des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages befindet sich im Anhang (Anlage 3).

 

Zusammenarbeit mit anderen Fächern und Einrichtungen

Ein Fakultätentag wie der WISOFT agiert stets in einem Umfeld, das das Hochschulsystem insgesamt, die Zulieferer der Studierenden, also die Schulen, die Abnehmer der Absolventen bzw. Absolventinnen, andere Fächer und damit andere Fakultätentage, die Mitglieder der Fakultäten und hier insbesondere das wissenschaftliche Personal, die Hochschulleitungen und deren Vertretungen in der Politik und in der Öffentlichkeit umfasst.

 Die Zusammenarbeit des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz (später: Hochschulrektorenkonferenz) wurde von Beginn an von beiden Seiten angestrebt und praktiziert. Bereits in der Gründungsversammlung am 7. Juli 1961 waren sich die Vertreter im WISOFT einig darüber, „die Rektorenkonferenz zu bitten, überall dort, wo Fakultätentage herangezogen würden, in Zukunft auch den Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentag zu berücksichtigen“ (S. 24). In der zweiten Sitzung im Jahr 1962 wurde einstimmig beschlossen: „Bis auf weiteres soll der jeweilige  Vorsitzende des Fakultätentages den Fakultätentag bei den Konferenzen der Westdeutschen Rektorenkonferenz mit den Vorsitzenden der Fakultätentage vertreten“ (S. 5). Seit 1963 berichtet der jeweilige Vorsitzende des WISOFT über die gemeinsamen Sitzungen des Präsidenten bzw. des Präsidiums der WRK (später: der HRK) mit den Vorsitzenden der Fakultäts- bzw. Abteilungstage, die regelmäßig stattfanden. Gleichzeitig unterstrich die WRK bzw. HRK die Bedeutung, die sie einem engen Kontakt mit den Fakultätentagen beimaß durch die regelmäßige Entsendung von Vertretern bzw. Vertreterinnen zu den Sitzungen der Fakultätentage, auch des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages..

Ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den Fakultätentagen wurde durch die Arbeitsgemeinschaft der Fakultätstagsvorsitzenden sichergestellt. Ende der 1990er Jahre führten zumindest in Deutschland unterschiedliche Einschätzungen über die weitere Entwicklung der Hochschulen zu einer Vertrauenskrise: Die Fakultätentage stellten fest, dass sie sich durch die HRK nicht repräsentiert fühlten. Dies wurde durch eine Presseerklärung am 21. 9. 1999 öffentlich verlautbart. Bald danach wurde mit starker Unterstützung des WISOFT der „Allgemeine Deutsche Fakultätentag“ in der Rechtsform eines e. V. gegründet, dem der WISOFT bis heute angehört.

In neuerer Zeit sucht der WISOFT einen engeren Kontakt zu den wissenschaftlichen Vereinigungen, denen die Mehrzahl der in Forschung und Lehre tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angehören. Insbesondere mit dem Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft werden die wichtigsten inhaltlichen Fragen abgestimmt. 

Die „Links“, die der WISOFT in seinem Internet-Auftritt anbietet, kennzeichnen die als wichtig erachteten Partner: AFT (Allgemeiner Fakultätentag), CHE (Zentrum für Hochschulentwicklung), HRK (Hochschulrektorenkonferenz), Verein für Socialpolitik, VHB (Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft) und BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung).

 

Ausblick

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultätentag (WISOFT) hat in den jetzt mehr als 50 Jahren seines Bestehens wichtige Beiträge zur Entwicklung der Wirtschaftswissenschaften, ihrer Präsenz an den Universitäten, als Stimme der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung sowie der damit eng verbunenen Lehre geleistet.

Es ist bemerkenswert, dass dieser Verbund der Universitäts-Fakultäten über 50 Jahre hinweg die Wirtschaftswissenschaften, in der ersten Phase ihres Bestehens auch die Sozialwissenschaften mit Erfolg nach innen und nach außen vertreten hat: Eine Einrichtung, die 50 Jahre besteht und deren Existenz nie in Frage gestellt wurde, spielt offensichtlich eine wichtige Rolle und ist notwendig.

In rund 30 der 51 bisherigen Vollversammlungen des WISOFT standen für die Entwicklung und die Vergleichbarkeit der Studienangebote wichtige Punkte auf den Tagesordnungen. Die Fakultätentage standen bei der Entwicklung und inhaltlichen Ausfüllung der Rahmenprüfungsordnungen im Zentrum des Meinungsbildungsprozesses. Dies erklärt auch die Stabilität dieser Einrichtung: Der WISOFT hatte Einfluss und konnte vieler seiner Positionen durchsetzen.

Mit der Auflösung der bisherigen Diplom-Studiengänge in unterschiedlich konzipierte Bachelor- und Master-Studiengänge, mit der Ablösung der staatlichen Genehmigungsverfahren durch ein Akkreditierungssystem und mit der stärkeren Akzentuierung des Wettbewerbsgedankens im Hochschulbereich haben sich eine Vielzahl anderer Themen in den Vordergrund geschoben. Es gibt kein zentrales Themenfeld mehr, das allein im Mittelpunkt der Beratungen und Aktivitäten des WISOFT steht.

Die raschen Entwicklungen in den Bereichen von Studium und Lehre sowie in der Forschung und der Forschungsförderung haben die Bedeutung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages als Informationsbörse, als Ort der gemeinsamen Willensbildung, als legitime Interessenvertretung sowie als Institution zur Sicherung anerkannter akademischer Standards erhöht. Dies schlug sich in der Formulierung des Selbstverständnisses des WISOFT nieder (siehe Anlage 4).

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultätentag musste angesichts der großen Veränderungen im Wissenschaftssystem seine Rolle neu definieren, und er hat dies auch getan. Sein Gewicht wird umso größer sein, je stärker die Beteiligung der Fakultäten an den Vollversammlungen und anderen Aktivitäten des WISOFT ist, je mehr die in den Fakultäten Verantwortlichen ihre Positionen in die gemeinsame Willensbildung einbringen und je mehr die Ergebnisse von Bestandsaufnahmen und Beschlüssen verbreitet und durchgesetzt werden.

 

    

  Anlage 1: Sitzungen

01. Sitzung                   07.07.1961                 Göttingen (konstituierende Sitzung)
02. Sitzung                   25./26.5.1962             Münster
03. Sitzung                   17.05.1963                 Münster
04. Sitzung                   09.05.1964                 Münster
ao. Sitzung                   8./9.1.1965                 Frankfurt/M.
05. Sitzung                   02.07.1965                 Frankfurt/M.
06. Sitzung                   01.07.1966                 Frankfurt/M.
07. Sitzung                   07.02.1967                 Nürnberg
ao. Sitzung                   30.06.1967                 Nürnberg
08. Sitzung                  10./11.5.1968              Nürnberg
09. Sitzung                  06.12.1968                  Nürnberg
10. Sitzung                  06.06.1969                  Nürnberg
11. Sitzung                  23.01.1970                  Saarbrücken    
12. Sitzung                  27.11.1970                  Saarbrücken                
13. Sitzung                  13./14.5.1971              Saarbrücken                
14. Sitzung                  11.01.1973                  Frankfurt/M.
15. Sitzung                  26.07.1973                  Frankfurt/M.    
16. Sitzung                  13.12.1974                  München 
17. Sitzung                  25.07.1975                  München
18. Sitzung                  16.07.1976                  München 
19. Sitzung                  19.11.1976                  München
20. Sitzung                  05.05.1977                  München
21. Sitzung                  11.11.1977                  München          
22. Sitzung                  02.06.1978                  Berlin
23. Sitzung                  24.11.1978                  Berlin 
24. Sitzung                  22.06.1979                  Berlin
25. Sitzung                  09.11.1979                  München
26. Sitzung                  20.06.1980                  München
27. Sitzung                  21.11.1980                  Wien
28. Sitzung                  13.02.1981                  München
29. Sitzung                  20.11.1981                  München
30. Sitzung                  26.11.1982                  Bochum
31. Sitzung                  03.06.1983                  Bochum
32. Sitzung                  25.11.1983                  Bochum
33. Sitzung                  14.12.1984                  Nürnberg.
34. Sitzung                  06.12.1985                  Nürnberg   
35. Sitzung                  07.11.1986                  Saarbrücken
36. Sitzung                  06.11.1987                  Saarbrücken
ao. Sitzung                  22.01.1988                  Herrsching am Ammersee
37. Sitzung                  04.11.1988                  München 
38. Sitzung                  03.11.1989                  Wien
39. Sitzung                  02.11.1990                  Münster
40. Sitzung                  08.11.1991                  St. Gallen
41. Sitzung                  29.01.1993                  Münster
42. Sitzung                  05.11.1993                  Jena          
43. Sitzung                  04.11.1994                  Passau
44. Sitzung                  2./3.11.1995                Passau (Schloss Neuburg)
ao. Sitzung                  01.03.1996                  Mannheim
45. Sitzung                  08.11.1996                  Dresden
46. Sitzung                  14.11.1997                  Mannheim          
47. Sitzung                  06.11.1998                  St. Gallen
48. Sitzung                  05.11.1999                  Rostock
49. Sitzung                  03.11.2000                  Berlin (FU)
50. Sitzung                  1.-3.11.2001                Hagen       
51. Sitzung                  08.11.2002                  Graz (U)  
52. Sitzung                  07.11.2003                  München
ao. Sitzung                  04.06.2004                  Graz
53. Sitzung                  05.11.2004                  Stuttgart
ao. Sitzung                  18.05.2005                  Kiel   
54. Sitzung                  04.11.2005                  München
ao. Sitzung                  07.06.2006                  Dresden
55. Sitzung                  03.11.2006                  Wien
56. Sitzung                  02.11.2007                  Hamburg
57. Sitzung                  07.11.2008                  Innsbruck
58. Sitzung                  06.11.2009                  Berlin (Humboldt-Universität)
59. Sitzung                  05.11.2010                  St. Gallen
60. Sitzung                  3./4.11.2011                Linz 
61. Sitzung                  8./9.11.2012                Bamberg  
62. Sitzung                  7./8.11.2013                Dresden 
63. Sitzung                  6./7.11.2014                Passau 
64. Sitzung                  5./6.11.2015                München 
65. Sitzung                  3./4.11.2016                Münster 
66. Sitzung                  9./10.11.2017              Kassel 

 

                        
 Anlage 2: Mitgliederentwicklung

Jahr            Anzahl der Mitgliedshochschulen bzw. -fakultäten*

1961                                19
1965                                22
1970                                27
1975                                32
1980                                40
1985                                43        
1990                                45
1995                                57
2000                                60
2005                                75
2012                                79
2016                                79

*) An der LMU München sind drei, an den Universitäten Mannheim und Innsbruck eweils zwei Fakultäten Mitglied im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentag               

 

Anlage 3: Vorsitzende

Vorsitzende waren seit der Gründung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages die Professoren

 

07.07.1961 – 30.09.1961       Gisbert Rittig                      
                                           Georg-August-Universität Göttingen

01.10.1961 – 30.09.1964       H. Timm                            
                                           Westfälische Wilhelms-Universität Münster           

01.10.1964 – 30.09.1966       K. Häuser                          
                                           Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

01.10.1966 – 30.09.1969       Horst Claus Recktenwald 
                                           Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

01.10.1969 – 30.09.1971       Otto H. Poensgen               
                                           Universität des Saarlandes

01.10.1971 – 30.09.1973       Rudolf Gümbel       
                                           Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

01.10.1973 – 30.09.1975       Hans Fecher                       
                                           Ludwigs-Maximilians-Universität München

01.10.1975 – 31.12.1977       Karl Oettle                         
                                           Ludwigs-Maximilians-Universität München

01.01.1978 – 31.12.1979       Karl Scheidl                      
                                           Technische Universität Berlin

01.01.1980 – 31.12.1981       Kurt Weichselberger           
                                           Ludwig-Maximilians-Universität München

01.01.1982 – 31.12.1983       Jürgen Pahlke                     
                                           Ruhr-Universität Bochum

01.01.1984 – 31.12.1985       Wolfgang Männel               
                                           Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

01.01.1986 – 31.12.1987       Kurt Neubauer        
                                           Universität des Saarlandes

01.01.1988 – 31.12.1989       Johannes Baumgardt           
                                           Ludwig-Maximilians-Universität München

01.01.1990 – 31.12.1993       Dietrich Börner                  
                                           Westfälische Wilhelms-Universität Münster

01.01.1994 – 31.12..1997      Gerhard Kleinhenz              
                                           Universität Passau

01.01.1998 – 31.12.2001       Alfred Kieser                      
                                           Universität Mannheim                                                                                

01.01.2002 – 31.12.2002       Hans-Rimbert Hemmer     
                                           Justus-Liebig-Universität Gießen

01.01.2003 – 31.12.2006       Rainer Marr                        
                                           Universität der Bundeswehr München

01.01.2007 – 31.12.2008       Frank Englmann                  
                                           Universität Stuttgart

01.01.2009 – 31.12.2012       Johann Engelhard                
                                           Otto-Friedrich-Universität  Bamberg

 

1.1.2013 - 31.12.2014: Alexander Karmann, TU Dresden

1.1.2015 - 31.12.2016: Wolf Rauch, Karl-Franzens Universität Graz

ab 1.1.2017: Susanne Homölle, Universität Rostock

 

Anlage 4: Selbstverständnis des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages

Nach § 3 der Satzung des WOSOFT wirken die Mitglieder „zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Forschung und der akademischen Lehre, der wissenschaftlichen Weiterbildung und der internationalen Kooperation sowie zur Vertretung sonstiger gemeinsamer Interessen zusammen“.

Von diesem Zweck ausgehend, übernimmt der WISOFT spezifische Aufgaben, welche aufgrund der jeweiligen Ausgangssituation durch andere einschlägige Organisationen wie die Hochschulrektorenkonferenz, den Hochschullehrerverband o. ä. nicht angemessen wahrgenommen werden (können).

 

Der WISOFT versteht sich als die legitime Interessenvertretung der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Mitgliedsfakultäten in Deutschland, Schweiz und Österreich. Aufgrund des Aufgabenspektrums dieses Typus von Fakultäten liegen in bestimmten Entscheidungsbereichen spezifische Interessen vor, die sich von denen naturwissenschaftlicher, ingenieurwissenschaftlicher oder anderer Fakultäten unterscheiden. Der WISOFT ist bestrebt, diese Interessen zu diagnostizieren, zu artikulieren und in die Hochschulpolitik einzubringen.

als Plattform für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsfakultäten. Aufgrund der föderalen Konstruktion der Hochschulsysteme in Deutschland, Schweiz und Österreich sind differierende Entwicklungen dieser Systeme zwischen und innerhalb der genannten Staaten feststellbar, die beim Wechsel von Fakultätsmitgliedern zwischen Staaten bzw. Bundesländern/Kantonen sowie für die Fortentwicklung der Wettbewerbspositionen der einzelnen Fakultäten im Europäischen Bildungsmarkt von Bedeutung sind. Der WISOFT leistet deshalb einen aktiven Beitrag zur gezielten Informationsversorgung seiner Mitgliedsfakultäten.

als Integrationsscharnier für die Mitgliedsfakultäten. Die  Intensivierung der Marktorientierung zwingt die Fakultäten über die Entwicklung von Wettbewerbsstrategien zu einer stärkeren Profilierung. Trotz der dadurch sich herausbildenden stärkeren Differenzierung zwischen gleichartigen Fakultäten besteht ein Fundament gemeinsamer hochschulpolitischer Anliegen und Aufgaben. Der WISOFT anerkennt die Gleichzeitigkeit von Kooperation und Konkurrenz zwischen den wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten. Er ist gleichwohl im Hinblick auf die Erhaltung der Identität der Fakultäten und deren Außenwirkung bestrebt, etwa über die Vereinbarung von Minimalstandards und Koordinationsmaßnahmen, die Gemeinsamkeit und Einheit der Mitgliedsfakultäten zu fördern.

als Einrichtung zur Pflege der Berufsethik. Der WISOFT tritt für die Wahrung der Autonomie der Fakultäten und ihrer Mitglieder innerhalb der Gesamtuniversität ein. Zugleich unterstützt er alle Bestrebungen zur Verpflichtung auf anerkannte Standards verantwortungsvollen Handelns.

 

AUTOR

Prof. Dr. Drs. h. c. Wolfgang Weber, Emeritus an der Universität Paderborn seit 2008, Professor für Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Personalwirtschaft und Organisation an der Universität Paderborn (1976 bis 1982 und seit 1985) sowie an der Wirtschaftsuniversität Wien (1982 bis 1985). Dekan, später von 1995 bis 2003 Rektor der Universität Paderborn, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz Nordrhein-Westfalen 1997 bis 1999, Mitglied des Akkreditierungsrates 1999 bis 2001, Sprecher der Mitgliedergruppe Universitäten und Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz (2002 bis 2004), Gründungsdekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät an der Universität Hamburg (2005 – 2008), Mitglied des Universitätsrates der Wirtschaftsuniversität Wien (2003 bis 2013) und Mitglied des Vorstands des WISOFT (2007 bis 2008). 2003 bis 2004 Vorsitzender des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft (VHB).